Ihr direkter Zugang zur Gasversorgung in Dillingen

Von Netzanschluss über Netznutzung bis zum Messstellenbetrieb – hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Veröffentlichungspflichten auf einen Blick.

Öffentliche Bekanntgabe

Der Netzbetreiber Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruck- anschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas zu Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

Darüber hinaus gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH  aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

Downloads

Netznutzungsentgelte

Gemäß der „Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen in der ersten Anreizregulierungsperiode gem. § 29 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. mit den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)“ hat die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH die Erlösobergrenze für das Jahr 2026 ermittelt.

Diese Erlösobergrenze ist die Basis für die ab 01.01.2026 maßgebenden Netzentgelte Gas, die gemäß § 17 Abs. 1 ARegV i. V. mit § 28 GasNEV neu kalkuliert worden sind.

Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Zuzüglich zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden, berechnet.

Preisblätter Netznutzung

Die ab 1. Januar 2026 gültigen Entgelte für den Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell gemäß Kooperationsvereinbarung beinhalten die Kosten der vorgelagerten Netze und sind ggü. unseren Transportkunden abrechnungsrelevant:

Netzentgelte ab 01.01.2026

Netzentgelte ab 01.01.2025

Preisblatt Netznutzung Erdgas 2024

Netzzugang

Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft  mbH hat die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung vom 19. Juli 2006) unterzeichnet.

Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft  mbH bietet Transportkunden die Möglichkeit an, Gas durch das Verteilnetz zu transportieren, wobei das Gas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) bis hin zum entsprechenden Ausspeisepunkt verteilt wird.

Der Netzzugang erfolgt in der Regel auf Basis eines Ausspeiserahmenvertrages und den Allgemeinen Bedingungen für Gastransport und -verteilung der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH .

Die Entgelte sind in der Preisregelung Netznutzung Gas der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH geregelt.

Kooperationsvereinbarung

Lieferantenwechsel

Zur Durchführung des Lieferantenwechsels innerhalb eines Marktgebietes gilt Folgendes:

Der Lieferantenwechsel erfolgt gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur BK 7-06-067 vom 20.8.2007 durch Anmeldung des Ausspeisepunktes durch den neuen Lieferanten und Abmeldung desselben Ausspeisepunktes durch den bisherigen Lieferanten beim Netzbetreiber.

Gemäß Ziffer 4 der Festlegung BK 7-06-067 zeigen wir an, dass wir derzeit von der Option nach Ziffer 4 der o.g. Festlegung gegenüber der folgenden Vertriebsorganisation Gebrauch machen:
Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH

Sonstige Hilfsdienste

Auf unserer Internetseite finden Transportkunden alle notwendigen Informationen für die Netznutzung und Dienstleistungen gemäß § 21 GasNZV. Zusätzliche Hilfsdienste werden von Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH nicht angeboten.

Dokumente

Konzessionsabgabe

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.

Die zulässigen Höchstsätze betragenbei der Belieferung von Tarifkunden:

  • bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/kWh

bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh

Messstellenbetrieb / Messstellenbetriebsgesetz

Brennwertveröffentlichung gemäß § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG

Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 ist der Netzbetreiber für die Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert für die Umwertung von gemessenem Betriebsvolumen [m3] in thermische Energie [kWh] innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne verantwortlich.

Das Verfahren zur Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten ist in dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 erläutert und richtet sich nach der Länge der Abrechnungszeitspanne.

Die Veröffentlichung der Abrechnungsbrennwerte nach § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG erfolgt für die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH für den gesamten Brennwertbezirk.

Abrechnungsbrennwerte

Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027

Der Grundversorger Gas im Netz der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt, die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die:

Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH
Feldstraße 40
66769 Dillingen
Tel:  06831 9747 – 0
Fax:  06831 9747 – 220
www.swd-saar.de

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Interseite des Grundversorgers zu finden. 

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Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Interseite des Grundversorgers zu finden. 

Netzanschluss / Downloads

Thermische Gasabrechnung nach G685

Verfahrensspezifische Parameter

Allgemeine Informationen zur Einspeisung von Biogas

In das Gasnetz der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH

Sie planen, Biogas in unser Netz einzuspeisen? – Anhand der Verteilnetzkarte Gas können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, in welcher Kommune wir Erdgasverteilungsleitungen betreiben. Im Interesse der Umwelt werden wir Biogasanlagen vorrangig in das Erdgasverteilungsnetz einbinden. Bei dem Ablauf haben wir uns wie folgt auf konkrete Fristen festgelegt.

Einreichung von Unterlagen

Innerhalb einer Woche nach Eingang Ihrer Anfrage bestätigen wir die Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen oder informieren Sie darüber, welche Details eventuell noch fehlen. (Bitte nutzen Sie unser Formblatt Netzanschlussbegehren Biogas hierzu.)

Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen von uns eine Übersicht über den erforderlichen Prüfungsumfang. Anschließend können Sie die nach der Gasnetzzugangsverordnung vorgesehene Netzanschlussprüfung bei uns in Auftrag geben. Diese Prüfung beinhaltet die Planung aller für die Einbindung notwendigen Anlagen und Leitungen sowie eine Kostenschätzung. Für die Prüfung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 7.800,00 €.

Netzanschlussprüfung

Nachdem Sie eine Anzahlung von 25 % auf die Prüfungskosten geleistet haben, werden wir Ihnen innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Ergebnis der umfassenden Netzanschlussprüfung vorlegen.

Netzanschlussvertrag, Einspeisevertrag

Einen Netzanschlussvertrag Biogas werden wir Ihnen zeitgleich mit unserer Mitteilung über die Netzanschlussprüfung vorlegen. An diesen halten wir uns 3 Monate gebunden.

Nach Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages werden wir dann gemeinsam mit Ihnen den Netzanschluss planen. Spätestens nach 18 Monaten kann dann mit dem Bau begonnen werden. Rechtzeitig vor Fertigstellung der Anlage werden wir Ihnen einen Einspeisevertrag Biogas vorlegen.

Inbetriebnahme der Anlage

Nach Fertigstellung der Anlage und Unterzeichnung des Einspeisevertrages Biogas können Sie dann Biogas in unser Netz einspeisen.

Vergütung

Die Vergütung der Biogaseinspeisung werden wir im Gutschriftverfahren ausführen, so dass Sie keine Rechnungen für uns zu erstellen brauchen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie nach unserer Bearbeitung.

 

Unsere Ansprechpartner zur Einspeisung von Biogas stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH
Feldstr. 40

66763 Dillingen/Saar

Telefon +49 6831 / 9747 113
Telefax +49 6831 / 9747 111

Kontakt netzmanagement@swdsaar-netz.de

Netzauslastung

Nach § 41 c Abs. 2 Nr. 3 GasNZV bestätigen wir, dass wir zurzeit keine Netzengpässe haben.