Ihr direkter Zugang zur Gasversorgung in Dillingen
Von Netzanschluss über Netznutzung bis zum Messstellenbetrieb – hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Veröffentlichungspflichten auf einen Blick.
Öffentliche Bekanntgabe
Öffentliche Bekanntgabe
Der Netzbetreiber Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruck- anschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas zu Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
Darüber hinaus gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
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Niederdrucknetz
Mitteldrucknetz
Netzanschluss an das Mitteldrucknetz
Sonstige Formulare und Dokumente
Formulare für Installateure
Formulare und Informationen für Installateure finden Sie unter VEW Saar.
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Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte
Gemäß der „Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen in der ersten Anreizregulierungsperiode gem. § 29 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. mit den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)“ hat die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH die Erlösobergrenze für das Jahr 2025 ermittelt.
Diese Erlösobergrenze ist die Basis für die ab 01.01.2025 maßgebenden Netzentgelte Gas, die gemäß § 17 Abs. 1 ARegV i. V. mit § 28 GasNEV neu kalkuliert worden sind.
Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Zuzüglich zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden, berechnet.
Preisblätter Netznutzung
Die ab 1. Januar 2025 gültigen Entgelte für den Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell gemäß Kooperationsvereinbarung beinhalten die Kosten der vorgelagerten Netze und sind ggü. unseren Transportkunden abrechnungsrelevant:
Vorläufige Netzentgelte ab 01.01.2026
Netzentgelte ab 01.01.2025
Preisblatt Netznutzung Erdgas 2024
Marktpartner
Netzzugang
Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH hat die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung vom 19. Juli 2006) unterzeichnet.
Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH bietet Transportkunden die Möglichkeit an, Gas durch das Verteilnetz zu transportieren, wobei das Gas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) bis hin zum entsprechenden Ausspeisepunkt verteilt wird.
Der Netzzugang erfolgt in der Regel auf Basis eines Ausspeiserahmenvertrages und den Allgemeinen Bedingungen für Gastransport und -verteilung der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH .
Die Entgelte sind in der Preisregelung Netznutzung Gas der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH geregelt.
Kooperationsvereinbarung
Lieferantenwechsel
Zur Durchführung des Lieferantenwechsels innerhalb eines Marktgebietes gilt Folgendes:
Der Lieferantenwechsel erfolgt gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur BK 7-06-067 vom 20.8.2007 durch Anmeldung des Ausspeisepunktes durch den neuen Lieferanten und Abmeldung desselben Ausspeisepunktes durch den bisherigen Lieferanten beim Netzbetreiber.
Gemäß Ziffer 4 der Festlegung BK 7-06-067 zeigen wir an, dass wir derzeit von der Option nach Ziffer 4 der o.g. Festlegung gegenüber der folgenden Vertriebsorganisation Gebrauch machen:
Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH
Sonstige Hilfsdienste
Auf unserer Internetseite finden Transportkunden alle notwendigen Informationen für die Netznutzung und Dienstleistungen gemäß § 21 GasNZV. Zusätzliche Hilfsdienste werden von Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH nicht angeboten.
Dokumente
- LRV Gas nach KoV 13
- Anlage 1a: Preisblatt Entgelte Netznutzung Erdgas 2025
- Anlage 1b: Preisblatt individuelle Netznutzung Erdgas 2025
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch
- Anlage 4: EGB zum LRV Gas nach KoV13
- Anlage 5: SLP-Verfahren
- Anlage 6: §18 NDAV zum LRV Gas nach KoV13
- Anlage 7: Begriffsbestimmung
- Anlage: 8: Sperrung/Entsperrung zum LRV Gas nach KoV13
- Anlage 8.1: Mustersperrauftrag zum LRV Gas nach KoV13
- Anlage 8.2: Antwort auf Sperrauftrag zum LRV Gas nach KoV13
- Anlage 8.3: Auftrag Entsperrung zum LRV Gas nach KoV13
- Anlage 8.4: Rückmeldung Entsperrung zum LRV Gas nach KoV13
- Wiederverkäuferbescheinigung
Konzessionsabgabe
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.
Die zulässigen Höchstsätze betragenbei der Belieferung von Tarifkunden:
- bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/kWh
bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh
Messstellenbetrieb / Messstellenbetriebsgesetz
Dokumente
Erdgasversorgungsnetz / Gasnetz / Übersichtskarte
Erdgasversorgungsnetz
Gasnetz
Übersichtskarte
Brennwertveröffentlichung
Brennwertveröffentlichung gemäß § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 ist der Netzbetreiber für die Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert für die Umwertung von gemessenem Betriebsvolumen [m3] in thermische Energie [kWh] innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne verantwortlich.
Das Verfahren zur Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten ist in dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 erläutert und richtet sich nach der Länge der Abrechnungszeitspanne.
Die Veröffentlichung der Abrechnungsbrennwerte nach § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG erfolgt für die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH für den gesamten Brennwertbezirk.
Abrechnungsbrennwerte
Abrechnungsbrennwerte
Lastprofile Gas
Lastprofile Gas
Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.
Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027
Der Grundversorger Strom im Netz der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt, die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die:
Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH
Feldstraße 40
66769 Dillingen
Tel: 06831 9747 – 0
Fax: 06831 9747 – 220
www.swd-saar.de
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Interseite des Grundversorgers zu finden.
Downloads
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Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Interseite des Grundversorgers zu finden.
Netzstrukturdaten
Standardentnahmeprofile
Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH verwenden sowohl die synthetischen Standardprofile des Verbands der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) als auch eigene synthetische Lastprofile. Welches Profil für die entsprechende Entnahmestelle angewendet wird, definieren die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH.
Kundengruppe | Profilbezeichnung |
Haushalt | VDEW-H0 dynamisiert |
Gewerbe | VDEW-G0 bis G6 |
Landwirtschaft | VDEW-L0 bis L2 |
Elektrospeicherheizung | T1-T2 |
Wärmepumpe | W2 |
Straßenbeleuchtung | Lastprofil SBL |
1. Zur Anwendung der Standardlastprofile folgende Hinweise:
*Die VDEW-Lastprofile können den VDEW-Materialien M-28/99 entnommen werden.
*Die Lastprofile sind auf dieser Internetseite veröffentlicht.
*Zu beachten sind die Feiertage im Saarland. Dem 24.12 und 31.12. werden die Samstagslastprofile zugeordnet.
*Als Anwendungsgrenze für das Standardlastprofilverfahren gilt grundsätzlich der Jahresverbrauch bis 100.000 kWh.
*Bei Anlagen mit getrennter Messung für Allgemein- und Speicherheizungs-/Wärmepumpenverbrauch muss jede Entnahmestelle getrennt gemeldet werden.
*Bei Anlagen mit Speicherheizung, die über einen Zähler mit Doppeltarifumschaltung gemessen werden, wird die NT – Arbeit als Speicherheizungsverbrauch und die HT – Arbeit als Allgemeinverbrauch angesetzt.
*Bei sonstigen Anlagen mit gemischtem Heizungs- oder Wärmepumpen- und Allgemeinverbrauch ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Heizungsverbrauch möglich. Die Netznutzung ist nur zu den Konditionen entsprechend Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch möglich.
*Bei Anmeldungen von Speicherheizungen ist das Lastprofil ST1-ST2″ und bei Wärmepumpen das Lastprofil SW2 anzugeben
*Bei Wärmepumpen beträgt die Bezugstemperatur + 18°C.
2 Elektrospeicherheizung
Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft GmbH ermöglichen die Belieferung von Speicherheizungsanlagen auf Basis von Standardlastprofilen. Im Folgenden ist das Verfahren für die Belieferung von Elektrospeicherheizungen im Netzgebiet der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH aufgeführt:
A. Temperaturdaten
Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Ermittlung der Tagesmitteltemperatur Tm haben die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH die Messstelle der meteomedia mbH in Dillingen/Saar festgelegt. Die Temperaturdaten für Dillingen/Saar können direkt bei der meteomedia GmbH bezogen werden.
B.Temperaturmaßzahl Speicherheizung
*Die Temperaturmaßzahl TMZ errechnet sich nach der Gleichung:
TMZ = TBezug – Tm [K]
*Die TMZ ist auf eine Nachkommastelle gerundet.
*Die Bezugstemperatur TBezug beträgt +19°C.
*Bei Tagesmitteltemperaturen > 19°C gilt als Temperaturmaßzahl TMZ = 0 K. Die Summe der Temperaturmaßzahlen TMZ über einen Zeitraum wird ohne Nachkommastellen angegeben.
C. Ermittlung und Abrechnung des Entnahmeprofils für Speicherheizungen
Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH verwendet ein temperaturabhängiges Heizungsprofil mit einer Kurvenschar von 1K – Schritten für alle Speicherheizungsanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH. Die Lastprofilschar kann von der Internetseite der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH heruntergeladen werden.
Die Auswahl eines Lastprofils aus der bereitgestellten Lastprofilschar für den Liefertag erfolgt durch den Lieferanten. Hierzu legt der Lieferant auf Grund seiner prognostizierten Temperatur für den Lieferzeitraum das zu verwendende Lastprofil fest. Der Lieferant stellt das so ermittelte Lastprofil in seinen Bilanzkreis ein.
Am Monatsende ermitteln die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH auf Basis des Jahresprognoseverbrauchs der Abnahmestelle und der Ist – Temperaturen das Abnahmeprofil. Das Abnahmeprofil wird dem Übertragungsnetzbetreiber nach Monatsende in aggregierter Form (Summe aller Speicherheizungsanlagen) mitgeteilt und dem Bilanzkreis des Lieferanten zugeordnet. Der ÜNB (RWE TSO GmbH) ermittelt die Differenz zwischen bilanzierter und prognostizierter Entnahme und verrechnet diese mit dem Lieferanten (Ausgleichsenergie).
Nach erfolgter Jahresablesung wird die Mengendifferenz zwischen abgelesenen Verbrauch und prognostizierten Verbrauch im Rahmen des Mehr-/Mindermengenausgleichs zwischen der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH und den Lieferanten verrechnet. Die Mehr-/Mindermengenpreise sind auf der Internetseite der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH veröffentlicht. Bei unterjährigem Lieferantenwechsel werden die Mehr-/Mindermengen monatlich abgegrenzt und verrechnet.
Netzanschluss / Downloads
Thermische Gasabrechnung nach G685
Thermische Gasabrechnung nach G685
Verfahrensspezifische Parameter
Verfahrensspezifische Parameter
Allgemeine Informationen zur Einspeisung von Biogas
Allgemeine Informationen zur Einspeisung von Biogas
In das Gasnetz der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH
Sie planen, Biogas in unser Netz einzuspeisen? – Anhand der Verteilnetzkarte Gas können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, in welcher Kommune wir Erdgasverteilungsleitungen betreiben. Im Interesse der Umwelt werden wir Biogasanlagen vorrangig in das Erdgasverteilungsnetz einbinden. Bei dem Ablauf haben wir uns wie folgt auf konkrete Fristen festgelegt.
Einreichung von Unterlagen
Innerhalb einer Woche nach Eingang Ihrer Anfrage bestätigen wir die Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen oder informieren Sie darüber, welche Details eventuell noch fehlen. (Bitte nutzen Sie unser Formblatt Netzanschlussbegehren Biogas hierzu.)
Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen von uns eine Übersicht über den erforderlichen Prüfungsumfang. Anschließend können Sie die nach der Gasnetzzugangsverordnung vorgesehene Netzanschlussprüfung bei uns in Auftrag geben. Diese Prüfung beinhaltet die Planung aller für die Einbindung notwendigen Anlagen und Leitungen sowie eine Kostenschätzung. Für die Prüfung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 7.800,00 €.
Netzanschlussprüfung
Nachdem Sie eine Anzahlung von 25 % auf die Prüfungskosten geleistet haben, werden wir Ihnen innerhalb einer Frist von 3 Monaten das Ergebnis der umfassenden Netzanschlussprüfung vorlegen.
Netzanschlussvertrag, Einspeisevertrag
Einen Netzanschlussvertrag Biogas werden wir Ihnen zeitgleich mit unserer Mitteilung über die Netzanschlussprüfung vorlegen. An diesen halten wir uns 3 Monate gebunden.
Nach Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages werden wir dann gemeinsam mit Ihnen den Netzanschluss planen. Spätestens nach 18 Monaten kann dann mit dem Bau begonnen werden. Rechtzeitig vor Fertigstellung der Anlage werden wir Ihnen einen Einspeisevertrag Biogas vorlegen.
Inbetriebnahme der Anlage
Nach Fertigstellung der Anlage und Unterzeichnung des Einspeisevertrages Biogas können Sie dann Biogas in unser Netz einspeisen.
Vergütung
Die Vergütung der Biogaseinspeisung werden wir im Gutschriftverfahren ausführen, so dass Sie keine Rechnungen für uns zu erstellen brauchen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie nach unserer Bearbeitung.
Unsere Ansprechpartner zur Einspeisung von Biogas stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH
Feldstr. 40
66763 Dillingen/Saar
Telefon +49 6831 / 9747 113
Telefax +49 6831 / 9747 111
Kontakt netzmanagement@swdsaar-netz.de
Netzauslastung
Netzauslastung
Nach § 41 c Abs. 2 Nr. 3 GasNZV bestätigen wir, dass wir zurzeit keine Netzengpässe haben.
Netzstrukturdaten - § 23c Abs. 4 Nr. 1 - 8 EnWG
Netzstrukturdaten - § 23c Abs. 4 Nr. 1 - 8 EnWG
1. Lange des Gasleitungsnetzes ND, MD, HD zum 31.12.2023 (inkl. Hausanschlussleitungen)
2. Länge des HD-Netzes nach Leitungsdurchmesserklassen zum 31.12.2023 (exkl. Hausanschlussleitungen)
3. Entnommene Jahresarbeit durch Weiterverteiler und Letztverbraucher in kWh (2023)
4. Anzahl der Ausspeisepunkte je Druckstufe zum 31.12.2023
5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in MW, Zeitpunkt des Auftretens (2023)
6. Zuordnung der Entnahmestellen zum Marktgebiet
7. Mindestanforderungen an allgemeine Geschäftsbedingungen für Ein- und Ausspeiseverträge, an Bilanzkreisverträge sowie die Kooperationsvereinbarungen zum Netzzugang
8. Informationen zu Netzanschlüssen von Biogas- und LNG-Anlagen
Informationen folgen!