Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.

Die zulässigen Höchstsätze betragenbei der Belieferung von Tarifkunden:

  • bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/kWh

bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh